Achtung: Neue Gebührenordung für Tierärzte seit dem 22.11.2022 in Kraft getreten!!!!!
Der Bundesrat hat die Gebühren für tierärztl. Leistungen mit sofortiger Wirkung in Hinblick auf den tierärztl. Notdienst novelliert: Was ändert sich für Sie?
Ab sofort wird im Notdienst eine pauschale Notdienstgebühr von 59,50 Euro (inkl. MWST) fällig,
zusätzlich muss für tierärztl. Leistungen im Notdienst min. der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.
Definition der Notdienstzeiten: Tgl. von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) , von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags!
Weitere Informationen zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik “ für Tierhalter“)
Am 16./17..09.2023 übernimmt Dr. Möller den Wochenendnotdienst ! Der Kollege ist unter der Telefonnummer 04433/9699840 zu erreichen !
Praxisurlaub vom 01.10.2023 bis einschliesslich 03.10.2023. Den Wochenenddienst 30.09/01.10.2023 übernimmt die Praxis Dr. Böddeker, den 03.10.2023 übernimmt die Praxis Dr. Rösel !
Hatten Ihre Tiere an Silvester Angst vor den Böllern/dem Feuerwerk?? Nehmen Sie diese Angst nicht auf die leichte Schulter!! Macht ein Hund wiederholt eine angstauslösende Erfahrung in Zusammenhang mit einem bestimmten Geräusch (hier Knall) und wird diese Erfahrung nicht “ verarbeitet“, wird dieses Geräusch selbst zum Auslöser der Angst!! Statt einer Gewöhnung kommt es zu immer intensiveren, überschießenden Angstreaktionen und zu einer Übertragung dieses Angstverhaltens auf ähnlich klingende Geräusche (Donner , Fehlzündung Auto , Schuss)!!
Nach Silvester ist vor Silvester!!!! Falls Sie bei Ihrem Tier solch eine Generalisierung im letzten Jahr festgestellt haben sollten, sprechen Sie uns gerne an. Ihr Tier benötigt eine verhaltenstherapeutische Unterstützung. In Zusammenarbeit mit einem Hundetrainer oder einem Tierarzt sollte eine Geräuschdesensibilisierung vorgenommen werden!